Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
22-10-2026
Der FC-Astoria lädt seine Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 4. November um 19 Uhr in der Pizzeria Astoria (Schwetzinger Str. 94, 69190 Walldorf) ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung der Mitglieder
2. Antrag auf Satzungsänderungen
3. Wahlen des Gesamtvorstandes
Erläuterungen zu den beantragten Satzungsänderungen
Im Rahmen der Mitgliederversammlung soll über Änderungen der Vereinssatzung beraten und beschlossen werden.
1.Redaktionelle Anpassungen der gesamten Satzung
Die Bezeichnungen „Vorstand“ bzw. „Vorstandschaft“ sollen an den entsprechenden Stellen der gesamten Satzung einheitlich durch „Präsidium“ ersetzt werden. Diese Anpassung betrifft insgesamt 64 Textstellen.
2.Neufassung des §12 Abs. 1 – Zusammensetzung des Präsidiums
Die bisherige Bezeichnung „Vorstand“ wird durch „Präsidium“ ersetzt. Gleichzeitig wird die Zusammensetzung des Vereinsorgans neu geregelt.
Bisherige Fassung:
§12 Präsidium
1.Das Präsidium besteht aus:
a) dem ersten Vorsitzenden
b) dem zweiten Vorsitzenden
c) dem Schatzmeister
d) dem Jugendvorstand
Vorgeschlagene Neufassung:
§12 Präsidium
1.Das Präsidium besteht aus:
a) dem Präsidenten (Erster Vorsitzender)
b) zwei Vizepräsidenten (Zweite Vorsitzende)
c) dem Schatzmeister.
3.Neufassung des §12 Abs. 2
Bisherige Fassung:
Abs. 2 Der erste Vorsitzende vertritt gemeinsam mit dem zweiten Vorsitzenden oder dem Schatzmeister den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Vorgeschlagene Neufassung:
Abs. 2 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten gemeinsam mit einem Vizepräsidenten oder dem Schatzmeister vertreten.
4.Neuer §12 Abs. 9 – Erweitertes Präsidium
Mit der Satzungsänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Personen zur Unterstützung der Vereinsführung für bestimmte Aufgabenbereiche in ein Erweitertes Präsidium zu berufen.
Vorgeschlagener neuer Abschnitt:
§12 Abs. 9 Erweitertes Präsidium
Das Präsidium kann zur Unterstützung der Vereinsführung ein Erweitertes Präsidium für bestimmte Aufgabenbereiche berufen. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums werden vom Präsidium berufen und abberufen; einer Wahl durch die Mitgliederversammlung oder des Präsidiums bedarf es nicht. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind nicht Mitglieder des Präsidiums im Sinne des §12; sie haben keine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretungsmacht und kein Stimmrecht in Sitzungen des Präsidiums.
Mit sportlichen Grüßen,
Willi Kempf, 1. Vorsitzender


